Aktiv! Erholsam! Entspannend! Urlaub in Bad Schandau

Preis & Leistung

Unsere Preise und Leistungen
Ganzjährig (01.01. - 31.12)
3- Zimmerwohnung
  • belegt mit 2 Personen                                               67,50 €
  • belegt mit 3 Personen                                               72,50 €
  • belegt mit 4 Personen                                               77,50 €
Zuschläge/Abschläge/Enthaltene Leistungen
Für 3 - 4 Übernachtungen müssen wir einen Zuschlag von 10,00€/Nacht erheben.

Buchungen unter 3 Tagen nur auf telefonische Anfrage.

Ab 14 Übernachtungen gewähren wir einen Preisnachlass von 5,00€/Nacht.

Enthalten sind alle Nebenkosten der Wohnung (außer Kurtaxe) einschließlich der Endreinigung, die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern.

Mit Selbstausrüstung ist auch eine zusätzliche kostenfreie Belegung mit einem weiteren Kleinkind möglich. Ein Kinderhochstuhl und ein Kinderfaltbett sind vorhanden.

Die Küche ist komplett ausgestattet mit diversem reichhaltigen Zubehör, einschließlich Geschirrspüler. Im Wohnraum finden Sie einen Fernseher, eine kleine Musikanlage, sowie Bücher, CD´s und Spiele vor.

Die Wohnung besitzt einen W-LAN-Anschluss.

Kurtaxe
Die Stadt Bad Schandau verpflichtet uns, von unseren Gästen Mietverträge nachzuweisen mit namentlicher Benennung aller Gäste einschließlich Geburtsjahr und für die gemeldeten Gäste Kurtaxe einzuziehen und an die Stadt abzuführen.

Im Gegenzug erhalten Sie mit der Schlüsselübernahme pro Gast eine Kurkarte, die Ihnen umfangreiche Vergünstigungen in Form von Ermäßigungen für etliche Einrichtungen einräumt. Außerdem ist damit eine kostenfreie Nahverkehrsnutzung möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Touristinformation (Haus des Gastes) am Markt in Bad Schandau oder dem entsprechenden Internetauftritt.

Gemäß derzeitig gültiger Satzung (Stand Jan.2022) sind fällig pro Person und Tag:
  • 3,00 € ganzjährig
  • 1,50 € ganzjährig für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie Schüler/Azubis/Studenten auf Nachweis
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit. Für Gäste der Kurkliniken u.a. gelten weitere Regeln.

Diese Angaben erfolgen vorbehaltlich einer möglichen Satzungsänderung
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